Jede Rechnung muss u.a. den Zeitpunkt der Lieferung und sonstigen Leistung enthalten, also das Datum der Leistungserbringung (Pflichtangaben in der Rechnung in Deutschland seit 2004 und in Österreich seit 2003).
´Der Zeitpunkt der Leistung ist bei Rechnungen über bereits ausgeführte Lieferungen oder sonstige Leistungen in jedem Fall gesondert anzugeben. Bei Übereinstimmung des Zeitpunkts der Leistung und der Rechnungsstellung reicht folgender Zusatz aus: ´Das Rechnungsdatum entspricht dem Leistungsdatum´.´
Weisen auch Sie in Ihrer Rechnung das Datum zu dem Sie Ihre Hauptleistung erbracht haben aus.
Die Platzhalter werden beim Druck der Rechnung automatisch ersetzt.
Hinweis: In PowerOrdo wird das Datum der Leistungserbringung zum Buchungsdatum (und damit zum Umsatzsteuerdatum).
Das Rechnungsdatum dient der Berechnung des Zahlungsziels Ihrer Kunden (und damit zur Fälligkeit in den Offenen Posten / der Mahnliste).
Lesen Sie auch den ausführlichen Artikel zu den steuerrechtlichen Anforderungen "Rechnung - Pflichtangaben (§ 14 UStG) ... für die Steuerprüfung (§ 13 UStG)" und den ausführlichen Artikel zu möglichen Einstellungen im Druckformat Rechnung "Rechnung - Steuer entsteht zum Leistungserbringungsdatum".