Ihre Rechnung muss u. a. folgende Angaben enthalten:
Ihren vollständigen Namen mit Ihrer Anschrift, Name und Anschrift Ihres Leistungsempfängers, das Ausstellungsdatum, Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
... eine fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer), Menge und Art der Lieferung und Leistung, den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung, nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt, den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag, ...
BISHER: Das Datum der Rechnung wurde zum Buchungsdatum (Umsatzsteuerdatum). Das hat bei Steuerberatern zu Abgrenzungs(um)buchungen für Monats-/Jahresabschlüssen geführt.
NEU (bei Updates ab Oktober 2015): Das Datum der Leistungserbringung wird zum Buchungsdatum (Umsatzsteuerdatum). Das Rechnungsdatum dient in Zukunft der Berechnung des Zahlungsziels Ihrer Kunden (Offene Posten / Mahnliste).
Bitte besprechen Sie das Thema unbedingt mit Ihrem Steuerberater!
Hinweis: Die Umsatzsteuer für Lieferungen und Leistungen entsteht lt. Umsatzsteuergesetz (UStG) § 13 ´Entstehung der Steuer´:
´… bei Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. …´ oder
´… bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (IST-Besteuerung) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. …´
Das Bundesministerium der Finanzen hat das Umsatzsteuergesetz und die Verordnungen dazu im Internetportal ´Gesetze im Internet bereitgestellt.´