Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist zurzeit ´in aller Munde´.
Sie berührt uns alle an vielen Stellen unseres Tagesgeschäftes. Es beginnt bei datenschutzrechtlichen Einwilligungen, geht über Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten und beinhaltet auch entsprechende Dokumentationspflichten.
Bereits beim ersten Nachdenken über diese Belange tauchen vor dem geistigen Auge sofort Fragen auf wie:
- Was brauche ich von den Ansprechpartnern_ die ich in meinen Stammdaten gespeichert habe?
- Darf ich überhaupt noch Trauerdruckadressen be- und verarbeiten?
- Von welchen Personen brauche ich welche Erlaubnis im Zuge der Bearbeitung eines Sterbefalls?
- Was gilt hier für den Bereich der Vorsorgen?
- Muss ich alle personenbezogenen Daten nach Abarbeitung eines Falles wieder löschen bzw. wie lange darf ich die speichern?
- Wie sind die Daten betroffen_ die auf meinem Gedenkportal von den Besuchern eingegeben oder hochgeladen werden?
- Wem muss oder darf ich welche Auskünfte geben und was muss ich hier beachten?
Diese Liste kann sicher jeder von uns noch mit diversen Fragen weiter ergänzen.
Was das alles genau für Sie als PowerOrdo-, Scrivaro- und auch Webtool/Service-Center-Anwender bedeutet und welche Konsequenzen bzw. Maßnahmen getroffen werden müssen, erarbeiten wir gerade mit jeweils fachspezifischen Juristen.
Wir halten Sie über unsere Erkenntnisse auf dem Laufenden und tun unser Bestes in Bezug auf die Handhabung mit unseren Softwareprodukten. ABER wir können Sie nicht aus der Verantwortung für Ihr Geschäft entlassen. Informieren Sie sich bitte selber, welche Abläufe in Ihrem Geschäft betroffen sind oder sein könnten, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen oder nicht. Fragen Sie bitte bei Ihrer Handwerkskammer, bei Ihrem Verband oder Ihrer Handelskammer an, dort gibt es sicher entsprechende Ansprechpartner für Fragen rund um den Datenschutz.
So lästig uns allen dieses Thema erscheint, so wichtig kann es einmal für uns alle werden.