Seit 1.1.2018 nimmt Ihr Steuerberater Ihren Buchungsexport nur noch im ´DATEV-Format´ an.
Der DATEV-Export dient der Übergabe Ihrer Buchhaltungsdaten an das Steuerbüro. Das Verfahren ermöglicht Ihnen die Übergabe im aktuellen DATEV-Format.
Hinweis: Die bisherigen Formate OBE oder KNE sind ab 1.1.2018 ungültig.
- Was wird übergeben:
- alle unterjährigen Buchungen (Jahresverkehrszahlen) und
- die Eröffnungsbilanzbuchungen (EB)
- sämtliche Personenkonten (Lieferanten- und Kundennummern) und
die Beschriftung der Personenkonten (Kurzname der Person) und - die individuelle Sachkontenbeschriftung der verwendeten Konten.
(Wahlweise auf 4-, 5- oder 6-stelligen Sachkonten.
Standard ist: Länge der Sachkonten = 4, Länge der Personenkonten = 5)
Folgende Einstellungen können zur Übergabe zusätzlich angepasst werden:
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- Konvertierung der Erlösbuchungen
Erlösbuchungen_ die durch den Rechnungsdruck erzeugt werden_ werden als Nettobuchungen + Steuerdirektbuchungen übergeben. Diese Buchungen können in Bruttobuchungen umgewandelt werden (ggf. ergeben sich dabei Rundungsdifferenzen).
▢ Bruttobuchungen übergeben
▢ Nettobuchungen übergeben
- Kostenstelleninformationen
- PowerOrdo-Buchungsnummern
Übergabe im DATEV-Belegfeld2_ im DATEV-Buchungstext oder keine Übergabe
▢ Buchungsnummern im Belegfeld2
▢ Buchungsnummern im Feld Buchungstext
▢ Keine Übergabe
- PowerOrdo-Belegnummer oder OP-Nummer
Übergabe im DATEV-Belegfeld1 zum Ausgleich der Offenen Posten
▢ Belegnummer aus der Buchung
▢ OP-Nummer (Auftrags-/Rechnungsnummer
- Kontenübersicht mit den Konteneigenschaften
- Konvertierung der Erlösbuchungen
Stimmen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ab, wie er die Übergabedaten benötigt.
Lesen Sie bitte auch diesen Artikel zur Übergabe diverser Personendaten "DATEV-Export - erweitert um die Daten für Personenkonten"