Sie müssen einen säumigen Zahler (wiederholt) mahnen - aber dieser ist inzwischen umgezogen?
Lesen Sie hier, wie Sie die Mahnung an eine andere Adresse senden können.
Eine unbezahlte Rechnung – der Rechnungsempfänger ist umgezogen. Wie kann die Mahnung an die neue Anschrift geschickt werden?
Eine Mahnung wird automatisch immer an den Empfänger einer Rechnung erstellt - also an den Auftraggeber (oder ggf. abweichenden Rechnungsempfänger). Empfänger gedruckter Rechnungen dürfen jedoch nicht geändert werden.
Die Lösung:
Hinterlegen Sie auf dem Register ´Ansprechpartner´ die neue Adresse.
Beim Druck der ´Mahnung für Bestattungsauftrag´ bietet PowerOrdo Ihnen die Auswahl zwischen der originalen Empfängeradresse und der alternativen Empfängeradresse an:
Voraussetzungen
Für die Auswahl des Mahnungsempfängers müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Einmalig – Anpassung in der ´Mahnung für Bestattungsauftrag´:
Hinterlegen Sie in der Einstellung 0047 eine Bezeichnung für die ´Rolle´ des Ansprechpartners, z.B. ´Mahnungsempfänger´.
Daran erkennt PowerOrdo, dass eine ggf. eine abweichende Anschrift verwendet werden darf und welche Ansprechpartner dafür vorgeschlagen werden dürfen.
2. Im jeweiligen Auftrag:
Legen Sie im Auftrag auf dem Register ´Ansprechpartner´ einen neuen Ansprechpartner mit der im Druckformat hinterlegten Rolle (z.B. ´Mahnungsempfänger´) an. Erfassen Sie dort die neue Adresse.
Beim Druck einer Mahnung bietet PowerOrdo jetzt den Auftraggeber / Rechnungsempfänger der zu mahnenden Rechnungsstufe und zusätzlich die alternative Empfängeradresse vom Ansprechpartner ´Mahnungsempfänger´ zur Auswahl an, sofern eine hinterlegt ist.
Tipp: Nehmen Sie die Bezeichnung der neuen Ansprechpartner-Rolle mit Umschalten + F3 in die F3-Auswahlliste auf.
Diesen und weitere Artikel zur Mahnung finden Sie im Menü POWERORDO - KASSE, BANK, MAHNEN - Offene Posten/Mahnwesen.