Eine Provision, die Ihr Kunde von Ihnen erhält, kann beim Druck Ihrer Rechnung direkt als Aufwand gebucht werden.
Zum Beispiel:
Ein Bestatter erledigt die Grabarbeiten für die Friedhofsverwaltung.
Die Friedhofsverwaltung erhält für die vermittelten Aufträge eine Provision.
Der Bestatter stellt seine erbrachten Leistungen in Rechnung und schreibt seinen Provisionsaufwand der Friedhofsverwaltung gut.
Oder:
Ein Bestatter erhält vom Krematorium eine Provision für die erteilten Aufträge.
Das Krematorium stellt seine erbrachten Leistungen in Rechnung und schreibt dem Bestatter die Provision gut.
Wir haben die Erlösbuchungsroutine erweitert, damit diese ´Aufwendungen´ automatisch und korrekt gebucht werden.
Was bisher geschah
Sie drucken Ihre Rechnung und bekommen automatisch die Buchung der Forderung, der Nettoumsatzerlöse, der Umsatzsteuer und der Durchlaufenden Posten.
Haben Sie in einem Auftrag eine Auftragsposition mit einem negativen Betrag aufgenommen, wird dieser negative Betrag zusammen mit den positiven Beträgen auf dem gleichen Erlöskonto gebucht (mit positiver und negativer Umsatzsteuer) oder ggf. wird der negative Betrag auf einem ´eigenen´ Erlöskonto negativ ausgewiesen.
Was ist jetzt neu
Negative Beträge (z.B. Verkaufsprovisionen), die pro Auftrag gewährt und deshalb als Auftragsposition aufgenommen werden, können beim Buchen der Rechnung jetzt direkt auf das passende Aufwandskonto mit Vorsteuerabzug gebucht werden.
Was jetzt passieren kann
Sie haben einen Artikel als ´Aufwandsartikel´ festgelegt.
Wir richten Ihre Erlösbuchungsroutine entsprechend ein.
Nehmen Sie diesen Aufwandsartikel als Auftragsposition in einen Auftrag auf und drucken Sie Ihre Rechnung / Gutschrift. Sie bekommen automatisch die Buchung der Forderung, der Nettoumsatzerlöse + Umsatzsteuer und der Durchlaufenden Posten.
Zusätzlich werden der Nettoaufwand und die Vorsteuer gegen Ihre Forderung gebucht.
Fertig.
In den ´Offenen Posten Listen´ ist der gesamte offene Forderungsbetrag (im Beispiel 900, 00 €) zu sehen.